27.09.2023

Verbesserung der Förderung „Wohneigentum für Familien“

Ab dem 16.10.2023 verbessert die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen die Förder­bedingungen des Kredits „Wohn­eigentum für Familien“. Die Verbesserung ist Teil des Maßnahmen­pakets der Bundes­regierung zur Unter­stützung des Wohnungs­baus in Deutschland.

Änderungen zum 16.10.2023:

  • Die Grenze des zu versteuernden Jahres­einkommens wird für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommens­grenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.

  • Die Kredit­höchst­beträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben.


Die neuen Konditionen im Detail:

Alle Infos zum KfW-Förderprogramm 300 "Wohn­eigentum für Familien" finden Sie hier - auf www.kfw.de